JuLis SH: Klug muss Überwachung an Schul-PCs unterbinden!
01.11.2011 - Kiel. Über die geplante Installation von Überwachungssoftware auf Schul-PCs seitens von Schulbuchverlagen und Rechteverwertungsgesellschaften im Rahmen des „Gesamtvertrages zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG" äußert sich der Landesvorsitzende der JuLis S-H Patrick Löffel (26):
„Der Ende letzten Jahres zwischen den Bundesländern und den Verwertungsgesellschaften geschlossene Rahmenvertrag für die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke in Schulen ist an sich ein Mittel, um unbürokratisch Lehrmaterial für die Schulen zur Verfügung zu stellen. Was jedoch in § 6 unter „Umsetzung, Information, Auskunftsanspruch" relativ beiläufig erwähnt wird, ist die Verpflichtung, prinzipiell alle Schul-PCs auf deren Inhalte durchleuchten zu können. Ziel ist es, rechts- oder vertragswidrige Kopien von urheberrechtsgeschützten Materialien ausfindig zu machen.
Einem legitimen Zweck folgt aber nicht immer ein legitimer Hinweg. An den schulischen PCs sitzen Schüler und erledigen ihre Hausaufgaben, schreiben Klassenarbeiten oder surfen in den Pausen im Web; Lehrer bereiten den Unterricht vor und informieren sich im Netz. Hier geht es um sehr sensible Bereiche der Privatsphäre, besonders in Hinblick auf minderjährige Schüler; ganz zu schweigen von mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen in Bezug auf die Lehrerschaft, die somit einer Form der Überwachung am Arbeitsplatz unterliegen. Das Ganze führt dazu, dass der gewünschte Umgang von Schülern und auch von Lehrern mit den Neuen Medien untergraben wird, denn wer möchte schon an einem PC arbeiten, auch wenn er Nichts im Schilde führt, wenn er weiß, kontrolliert werden zu können? Wichtig und unbeantwortet ist auch, wer am Ende kontrolliert, dass die vorgelegte Software auch nur das beherrscht und ausführt, was sie darf?
Wir fordern daher Bildungsminister Klug auf, dieses Überwachungsverfahren in Schleswig-Holstein zu unterbinden. Der Landesdatenschutzbeauftragte Thilo Weichert sollte sich dringend diesem Thema annehmen und die Vereinbarkeit des Rahmenvertrages mit dem allgemeinen Datenschutz überprüfen."


